Fragen zur Vorsorgevollmacht:

Wozu dient eine Vorsorgevollmacht?

  • Mit einer Vorsorgevollmacht bekommt jemand anderes das Recht und die Aufgabe erteilt, im Namen der vertretenen Person deren Angelegenheiten zu regeln und diese dabei rechtsverbindlich zu vertreten. Durch die Vorsorgevollmacht können häufig die Einrichtung einer Betreuung und damit die mit dem Betreuungsverfahren verbundenen Unannehmlichkeiten und Kosten vermieden werden. Immer dann, wenn absehbar ist, dass jemand Hilfe in bestimmten oder allen Lebenslagen benötigt, empfiehlt sich daher die Erteilung einer Vorsorgevollmacht.

Wie unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht von einer Betreuung?

Die Vollmacht wird durch die/den Betroffene/n selbst erteilt, während die Betreuung durch das Vormundschaftsgericht angeordnet wird. Bei der Vollmachtserteilung entfallen daher das gerichtlich bestellte Gutachten, die Anhörungen durch die Betreuungsbehörde, den Verfahrenspfleger und den Richter. Auch entstehen keine Kosten. Voraussetzung ist jedoch, dass es im Umfeld des/der Betroffenen eine absolut vertrauenswürdige Person gibt, die fähig und bereit ist, die notwendigen Angelegenheiten zu erledigen. Denn anders als bei einer Betreuung wird der/die Bevollmächtigte nicht vom Vormundschaftsgericht kontrolliert.

Wer kann eine Vorsorgevollmacht erteilen?

  • Eine Vorsorgevollmacht kann jeder volljährige Mensch erteilen, es sei denn, er ist geschäftsunfähig. Als Umfang kommen alle Bereiche in Betracht, für die sonst eine Betreuung eingerichtet werden müsste.

Entmündige ich mich durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sozusagen selbst?

  • Nein. Die Erteilung einer Vollmacht beeinträchtigt die eigene Handlungs- und Geschäftsfähigkeit in keiner Weise. Solange der Mensch handlungs- und geschäftsfähig ist, kann er selbst alle seine Rechte wahrnehmen.

Kann ich eine einmal erteilte Vollmacht wieder ändern?

  • Die in einer Vollmacht getroffenen Bestimmungen, einschließlich der Auswahl des Bevollmächtigten, können jederzeit geändert oder aufgehoben werden.

Besteht die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht registrieren zu lassen?

Ja. Man kann jede Vorsorgevollmacht zentral bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Die Registrierung ist freiwillig. Sie stellt sicher, dass die Vollmacht im Ernstfall schnell gefunden wird.