Schuldner- und Insolvenzberatung

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FAQ – Schuldnerberatung
FAQ – Insolvenz

 

 

Wir sind für Sie an unterschiedlichen Standorten erreichbar

Die Beratung erfolgt nach Terminvergabe (0281 156-250) an Ihren regionalen Beratungsstandorten Dinslaken, Schermbeck, Voerde und Wesel. Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV), dem SGB XII (Sozialhilfe) haben, werden gebeten, einen Beratungsgutschein beim Jobcenter zu beantragen und diesen im Fall der Aushändigung beziehungsweise Zusendung zum Beratungsgespräch mitzubringen. 

Wir helfen Ihnen, Ihre finanziellen Schwierigkeiten zu bewältigen

Wenn aufgrund unglücklicher Verkettungen von Ereignissen die Kontrolle über die Finanzen verloren geht, bieten wir Beratungshilfen zur

  • Sicherung Ihrer Existenzgrundlage
  • Erschließung finanzieller Reserven und Hilfen
  • sinnvollen Haushaltsführung und
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Forderungsüberprüfung und Begleitung bei Verhandlungen mit Gläubigern und Aufklärung über Schuldnerschutzmaßnahmen
  • Ausstellen der Bescheinigung für den erweiterten Pfändungsschutz auf Ihrem P-Konto
  • Achtung, neue Regelung:
    Ab dem 1. Februar 2023 gilt daher zur Ausstellung von P-Kontobescheinigungen folgendes:
    Folgende Stellen sind rechtlich verpflichtet, höhere Freibeträge für Ihr P-Konto zu bescheinigen, wenn Sie Leistungen von diesen Stellen beziehen:

    1. Jobcenter
    2. Familienkasse
    3. Sozialämter

    Für diesen Personenkreis können wir leider keine P-Kontobescheinigungen mehr ausstellen. Wenden Sie sich bitte daher an die für Sie zutreffende Stelle.
    Ratsuchende, die dort nachweislich abgewiesen werden, können sich an die Vollstreckungsstelle des zuständigen Amtsgerichts wenden und die Bescheinigung dort erhalten.
    Ratsuchende, die weder Sozialleistungen noch Kindergeld beziehen, erhalten die Bescheinigungen weiterhin in der Beratungsstelle des Diakonischen Werks, dies jetzt aber nur noch gegen Zahlung eines Kostenbeitrags von zehn Euro.
    Der Kostenbeitrag kann in einer Übergangsphase bis zum 28. Februar 2023 passend in bar entrichtet werden. Danach können wir Bescheinigungen nur noch gegen Vorkasse ausstellen durch:
    Überweisung auf das Konto des Verwaltungsamtes bei der Niederrheinischen Sparkasse, DE58 3565 0000 0000 3601 54, BIC WELADED1WES, oder per PayPal über unsere E-Mailadresse .

Hilfe bei angezeigtem Verbraucherinsolvenzverfahren:

  • Information über den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Unterstützung und Beratung bei außergerichtlichen Einigungsversuchen
  • Ausstellung schriftlicher Bescheinigungen bei deren Scheitern
  • Hilfe bei der Antragstellung fürs gerichtliche Verfahren
  • Fachliche Begleitung / Beratung im Insolvenzverfahren und während der Wohlverhaltensphase

Wir sind für Sie da,

  • um Sie innerhalb eines geschützten Rahmens zu beraten und zu informieren
  • um Krisenhilfe zu leisten und weitergehende Dienste zu vermitteln.
  • Die Beratungen und weiteren Aktivitäten sind für Sie kostenlos. Die Beratenden unterliegen der Schweigepflicht, der Datenschutz ist gewährleistet.

Gemeinsam stark

  • durch Ihre Bereitschaft zur Offenlegung Ihrer finanziellen Verhältnisse und zur freiwilligen Zusammenarbeit
  • durch Ihren Einsatz bei der Einhaltung von Terminen und Absprachen und Ihrer aktiven Mitwirkung am schrittweisen Entschuldungsprozess

Aufgrund der besonders in Wesel extrem gestiegenen Beratungsnachfrage können wir ab dem 22. Dezember 2022 bis auf weiteres keine neuen Ratsuchenden mit Wohnsitz in der Stadt Wesel mehr annehmen! Ausgenommen sind diejenigen, die einen Beratungsgutschein des Jobcenters oder des Sozialamts vorlegen können.

Weitere Informationen zur Organisation und zum Ablauf der Beratung erhalten Sie telefonisch außerdem bei:
Nadine Hüning – Sekretariat: 0281 156-250

Welche Beraterin bzw. welcher Berater für Ihren Wohnort zuständig ist erfahren Sie hier (auch als Download).

Downloads – Schuldnerberatung

Anforderung Forderungsaufstellung Schuldnerberatung – Formular
Anforderung Forderungsaufstellung Insolvenzberatung – Formular
Anleitung zur Gläubigerermittlung
Das neue Insolvenzrecht
Gläubigerverzeichnis
Gläubigerverzeichnis als PDF-Dokument
Insolvenzantrag

Stimmen Betroffener:

  • “Ich hatte solche Angst herzukommen, aber jetzt bin ich sehr erleichtert.”
  • “Endlich bin ich den Druck los.”
  • “Ich habe mich an Sie gewandt, weil Sie schon meiner Freundin geholfen haben.”
  • “Ich habe jetzt endlich wieder Hoffnung und eine Perspektive.”

Links:

Diakonisches Werk Dinslaken
Diakonisches Werk Moers

Dieses Beratungsangebot wird durch den Kirchenkreis Wesel, den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband und den Kreis Wesel finanziell unterstützt.