• FAQ – Schuldnerberatung
• FAQ – Insolvenz
Wir sind für Sie an unterschiedlichen Standorten erreichbar
Die Beratung erfolgt nach Terminvergabe (0281 156-250) an Ihren regionalen Beratungsstandorten Dinslaken, Schermbeck und Wesel. Menschen, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) oder dem SGB XII (Sozialhilfe) haben, werden gebeten, einen Beratungsgutschein beim Jobcenter bzw. dem Sozialamt zu beantragen und diesen im Fall der Aushändigung oder Zusendung zum Beratungsgespräch mitzubringen.
Wir helfen Ihnen, Ihre finanziellen Schwierigkeiten zu bewältigen
Wenn aufgrund unglücklicher Verkettungen von Ereignissen die Kontrolle über die Finanzen verloren geht, bieten wir Beratungshilfen zur
- Sicherung Ihrer Existenzgrundlage
- Erschließung finanzieller Reserven und Hilfen
- sinnvollen Haushaltsführung und
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Forderungsüberprüfung und Begleitung bei Verhandlungen mit Gläubigern und Aufklärung über Schuldnerschutzmaßnahmen
- Bescheinigung höherer Freibeträge auf Pfändungsschutzkonten („P-Konto-Bescheinigung“) – Bitte beachten Sie diese weiteren Hinweise:
Seit dem 01. Dezember 2021 sind folgende Stellen rechtlich verpflichtet, höhere Freibeträge für Ihr P-Konto zu bescheinigen, sofern Sie Leistungen von diesen Stellen beziehen:
1. Jobcenter
2. Familienkasse
3. SozialämterWenn Sie Leistungen von einer der Stellen beziehen, wenden Sie sich bitte an diese Stelle. Ratsuchende, die dort nachweislich abgewiesen werden, können sich an die Vollstreckungsstelle des für sie zuständigen Amtsgerichts wenden und dort eine höhere Freigabe beantragen. Ratsuchende, die weder solche Sozialleistungen noch Kindergeld beziehen, erhalten die Bescheinigungen weiterhin in der Beratungsstelle des Diakonischen Werks. Für die Ausstellung der Bescheinigung wird seit dem 01. Februar 2023 ein Kostenbeitrag in Höhe von zehn Euro erhoben. Die Zahlung kann im Fall der Abholung der Bescheinigung vor Ort passend in bar entrichtet werden. Auch ist es möglich, die Zahlung durch Überweisung auf das folgende Konto des Verwaltungsamtes zu leisten:
Niederrheinische Sparkasse RheinLippe, IBAN: DE58 3565 0000 0000 3601 64; BIC: WELADED1WES
Verwendungszweck: „Vorname Nachnahme Bescheinigung P-Konto“
Hilfe bei angezeigtem Verbraucherinsolvenzverfahren:
- Information über den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens
- Unterstützung und Beratung bei außergerichtlichen Einigungsversuchen
- Ausstellung schriftlicher Bescheinigungen bei deren Scheitern
- Hilfe bei der Antragstellung fürs gerichtliche Verfahren
- Fachliche Begleitung / Beratung im Insolvenzverfahren und während der Wohlverhaltensphase
Wir sind für Sie da,
- um Sie innerhalb eines geschützten Rahmens zu beraten und zu informieren
- um Krisenhilfe zu leisten und weitergehende Dienste zu vermitteln.
- Die Beratungen und weiteren Aktivitäten sind für Sie kostenlos. Die Beratenden unterliegen der Schweigepflicht, der Datenschutz ist gewährleistet.
Gemeinsam stark
- durch Ihre Bereitschaft zur Offenlegung Ihrer finanziellen Verhältnisse und zur freiwilligen Zusammenarbeit
- durch Ihren Einsatz bei der Einhaltung von Terminen und Absprachen und Ihrer aktiven Mitwirkung am schrittweisen Entschuldungsprozess
Weitere Informationen zur Organisation und zum Ablauf der Beratung erhalten Sie telefonisch außerdem bei:
Nadine Hüning – Sekretariat: 0281 156-250
Sie finden hilfreiche Informationen, Formulare und Musterbriefe bei Auswahl des Menüs „Downloads“ auf der linken Seite. Dort finden Sie auch die Information, welche Beratungskraft für Ihren Wohnort zuständig ist.
Stimmen Betroffener:
- “Ich hatte solche Angst herzukommen, aber jetzt bin ich sehr erleichtert.”
- “Endlich bin ich den Druck los.”
- “Ich habe mich an Sie gewandt, weil Sie schon meiner Freundin geholfen haben.”
- “Ich habe jetzt endlich wieder Hoffnung und eine Perspektive.”
Links:
Diakonisches Werk Dinslaken
Diakonisches Werk Moers
Dieses Beratungsangebot wird durch den Kirchenkreis Wesel, den Rheinischen Sparkassen- und Giroverband, Kreis Wesel und das Land Nordrhein-Westfalen finanziell unterstützt.