Fragen zum Thema Insolvenzberatung:
Wer kann den Verbraucherinsolvenzantrag stellen?
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Alle Privatpersonen, die zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. Ehemals selbstständige Personen können den Antrag stellen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und gegen sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (z. B. Löhne oder Sozialversicherungsabgaben von Mitarbeitenden) bestehen. Ist eines von beiden der Fall, ist die Regelinsolvenz zu beantragen (mit einem anderen Antragsformular).
Was ist Zahlungsunfähigkeit?
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Wenn das zur Verfügung stehende Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, die offenen Forderungen in absehbarer Zeit zu begleichen. Im Allgemeinen orientiert man sich bei der Einschätzung dieser Frage an den Pfändungsfreigrenzen.
Liegt der einzige Grund für das Insolvenzverfahren darin, dass ich irgendwann
keine Schulden mehr habe?
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Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt ein Vollstreckungsverbot in Kraft. Außerdem sind alle Gläubiger in das Verfahren eingebunden. Dies bedeutet für Sie, dass es keine neuen Pfändungsmaßnahmen und keine neuen „bösen Briefe“ Ihrer Gläubiger mehr geben wird. Für viele Menschen stellt das eine erhebliche Entlastung dar.
Wie viel Geld bleibt mir zum Leben?
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Der Insolvenzverwalter bzw. spätere Treuhänder zieht nur den gesetzlich pfändbaren Teil des Einkommen ein (siehe Pfändungstabelle). Wenn das Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt, ist keine Zahlung an die Insolvenzmasse zu leisten.
Werden alle Schulden erlassen?
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Es werden, bis auf Geldstrafen, Bußgelder und sogenannte deliktische Forderungen, alle Schulden erlassen. Deliktische Forderungen sind solche, die aus einer vorsätzlichen, unerlaubt begangenen Handlung (z. B. Schäden aus Betrugsfällen oder Schadenersatz aus einer Sachbeschädigung) stammen. Steuerschulden sind nur von der Restschuldbefreiung ausgenommen, wenn es eine Verurteilung wegen einer Steuerstraftat gab. Unterhaltsschulden können unter bestimmten Voraussetzungen vom Schuldenerlass ausgenommen sein. Einen Sonderfall stellen die Kosten des Insolvenzverfahrens dar (näheres hierzu siehe unten).
Was muss ich tun, um mich über das Insolvenzverfahren zu entschulden?
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Zunächst muss ich versuchen, mich mit allen Gläubigern im Rahmen von schriftlichen Vergleichsverhandlungen zu einigen. Diesen Vorgang nennt man den außergerichtlichen Einigungsversuch. In den meisten Fällen scheitert dies. Erst dann darf der Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden.
Wie lange dauert es, bis ich schuldenfrei bin?
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Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens beginnt eine Frist von drei Jahren zu laufen. Diese Frist umfasst das Insolvenzverfahren selbst und die nach der sogenannten Aufhebung des Verfahrens sich anschließende Wohnverhaltensperiode, auch Wohlverhaltensphase genannt. Nach Ablauf der drei Jahre wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Kostet die Beratung beim Diakonischen Werk etwas?
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Unsere Beratung ist für Sie kostenlos. Ein Sonderfall sind Bescheinigungen über höhere Freibeträge auf einem P-Konto. Hierfür wird eine Kostenpauschale in Höhe von 10,- € erhoben.
Entstehen mir durch das Verfahren Kosten?
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Das Verfahren und die Tätigkeiten von Insolvenzverwalter bzw. dem späteren Treuhänder, der das pfändbare und zu verteilende Einkommen einzieht, verursachen Kosten, die vermögenslosen Menschen aber auf Antrag gestundet werden. Ist pfändbares Einkommen vorhanden, werden daraus die Kosten während der Wohlverhaltensperiode beglichen. Sind nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch Kosten offen, können maximal weitere vier Jahre Ratenzahlungen zur Tilgung gefordert werden. Dies aber nur dann, wenn Ihre wirtschaftliche Situation es zulässt. Nach den vier Jahren fallen alle dann noch offenen Kosten endgültig der Staatskasse zur Last.
