Betreuungsverein

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FAQ-Betreuung
FAQ-Betreuungsverfügung
FAQ-Vorsorgevollmacht

 

Angelegenheiten des täglichen Lebens werden nicht mehr bewältigt

Menschen geraten manchmal in Situationen, in denen sie ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage sind, die Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine zu bewältigen. Die Ursachen hierfür können sehr vielfältig sein: altersbedingte Krankheiten wie z. B. Alzheimer oder Demenz, psychische Erkrankungen, geistige oder seelische Behinderung.

Rechtliche Betreuung ermöglicht erste Schritte in diesen Situationen

Zur rechtlichen und persönlichen Unterstützung dieser Menschen sieht das Gesetz vor, dass für einen bestimmten Zeitraum und einen fest umrissenen Wirkungskreis eine sogenannte rechtliche Betreuung eingerichtet wird. Dies geschieht entweder auf Wunsch der / des Betroffenen oder durch Antrag anderer Personen aus dem näheren oder weiteren Umfeld, z. B. Verwandte oder Bekannte, aber auch Einrichtungen wie Heime oder ambulante Pflegedienste. Es wird in einem umfangreichen, aufwändigen Verfahren zunächst geklärt, ob überhaupt und wenn, in welchem Umfang eine Betreuung eingerichtet werden soll. Der letzte Schritt besteht dann in der Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers durch Beschluss des zuständigen Betreuungsgerichtes.

Bestellt werden können alle volljährigen Personen, die nach vorangegangener Überprüfung für geeignet gehalten werden. Die meisten Betreuungen werden ehrenamtlich, vor allem durch Verwandte oder Bekannte geführt. Daneben gibt es aber staatlich anerkannte Vereine bei den Kirchen und den Wohlfahrtsverbänden, bei denen sogenannte Vereinsbetreuerinnen und -betreuer tätig sind. Eine solche, beruflich geführte Betreuung ist kostenfrei, sofern die betreute Person über kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt, was vom Gericht zu überprüfen ist.

Der Betreuungsverein des Diakonischen Werkes Wesel hilft in Ihrem konkreten Fall

Der Betreuungsverein im Diakonischen Werk Wesel beschäftigt qualifizierte Mitarbeitende, die solche Betreuungen kompetent, zuverlässig und absolut vertraulich führen. Außerdem werben, qualifizieren und beraten sie Personen, die ehrenamtlich einen Menschen betreuen.

Unser fachlicher Anspruch beim Führen einer Betreuung ist, die Selbstbestimmung des betreuten Menschen sicherzustellen und ihn gleichzeitig vor Schädigungen, Ausbeutung und Fremdbestimmung zu schützen. Im Mittelpunkt steht das individuelle und subjektive Wohl der betreuten Person. Wichtige Angelegenheiten werden daher vor ihrer Erledigung mit dem Menschen  besprochen, um seine Wünsche und eigenen Vorstellungen berücksichtigen zu können.

Wir haben Ende 2015 einen Qualitätsmanagementprozess mit einem Zertifikat  abgeschlossen und führen ihn intern kontinuierlich weiter. Damit versuchen wir, permanent unsere Arbeitsprozesse, unsere Ziele und Methoden sowie die Qualität unserer Angebote zu überprüfen und zu verbessern.

Sollten Sie Fragen zum Thema rechtliche Betreuung haben oder interessiert an einer ehrenamtlichen Betreuung sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Erreichbar sind wir in der Regel montags bis donnerstags von 9 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr sowie freitags von 9 – 12 Uhr. Besser ist aber eine vorherige telefonische Terminabsprache.

Sprechstunde zu Vorsorgevollmacht und ehrenamtlicher Betreuung

Seit Herbst 2013 beraten wir Menschen, die ehrenamtlich eine rechtliche Betreuung führen oder führen möchten, während unserer Sprechzeiten, selbstverständlich kostenlos und vertraulich. Sie können sich jederzeit telefonisch oder persönlich an uns wenden. Unsere Fachkräfte beraten außerdem zu den Themen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Auch sind Informationen zur Patientenverfügung erhältlich. Zusätzlich bieten wir regelmäßig Vorträge zu diesen Themen in Wesel und in Hamminkeln an. Die Termine erfahren Sie auf der Homepage unserer Familienbildungsstätte.
Als weiteren Service für Ehrenamtliche bieten wir seit 2019 die Möglichkeit, den regelmäßig von unserem Landesverband herausgegebenen Infobrief „Querbe(e)t“ herunterzuladen. 

 

Jasmin Schlümer, Abteilungsleitung
Tel.: 0281 156-233, E-Mail
         0176 550 856 07

Ina Mahr
Tel.: 0281 156-230, E-Mail

Anna Latzke
Tel.: 0281 156-231, E-Mail
         0176 565 307 56

Simone Kowalewski
Tel.: 0281 156-235, E-Mail
         0176 565 307 60

 

Dieses Beratungsangebot wird durch den Kirchenkreis Wesel, das Land Nordrhein-Westfalen, den Kreis Wesel sowie die Städte Dinslaken und Wesel finanziell unterstützt.