Fragen zum Thema Insolvenzberatung:

Wer kann den Verbraucherinsolvenzantrag stellen?

  • Alle Privatpersonen, die zahlungsunfähig oder von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. Ehemals selbstständige Personen können den Antrag stellen, wenn sie weniger als 20 Gläubiger haben und gegen sie keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (z. B. Löhne oder Sozialversicherungsabgaben von Mitarbeitenden) bestehen. Ist eines von beiden der Fall, ist die Regelinsolvenz zu beantragen.

Was ist Zahlungsunfähigkeit?

  • Wenn das zur Verfügung stehende Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, die offenen Forderungen in absehbarer Zeit zu begleichen. Im Allgemeinen orientiert man sich bei der Einschätzung dieser Frage an den Pfändungsfreigrenzen.

Liegt der einzige Grund für das Insolvenzverfahren darin, dass ich irgendwann
keine Schulden mehr habe?

  • Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt ein Vollstreckungsverbot in Kraft. Außerdem sind alle Gläubiger in das Verfahren eingebunden. Dies bedeutet für Sie, dass Pfändungsmaßnahmen genauso aufhören wie der Zugang der „bösen Briefe“ Ihrer Gläubiger. Für viele Menschen stellt das eine erhebliche Entlastung dar.

Wird der Schuldnerin / dem Schuldner alles Geld weggenommen?

  • Nein, nur ein ggf. pfändbarer Teil des Einkommens wird vom Treuhänder eingezogen (Erläuterungen zur Pfändbarkeit siehe FAQ Schulden und kommentierte Pfändungstabelle im Downloadbereich).

Werden alle Schulden erlassen?

  • Es werden, bis auf Geldstrafen, Bußgelder und sogenannte deliktische Forderungen, alle Schulden erlassen. Einen Sonderfall stellen die Kosten des Insolvenzverfahrens dar (näheres hierzu siehe unten). Deliktische Forderungen sind solche, die aus einer vorsätzlich unerlaubten Handlung (z. B. Schäden aus Betrugsfällen oder Schadenersatz aus einer Sachbeschädigung) stammen.

Was muss ich tun, um mich über das Insolvenzverfahren zu entschulden?

  • Zunächst muss ich versuchen, mich mit allen Gläubigern im Rahmen von Vergleichsverhandlungen zu einigen.
    In den meisten Fällen scheitert dies. Erst dann darf der Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens gestellt werden.

Wie läuft der Beratungsprozess beim Diakonische Werk Wesel ab?

  • Als erstes besuchen Sie eine Informationsveranstaltung über das Verbraucherinsolvenzverfahren, zu der Sie sich telefonisch oder persönlich anmelden. Dort werden der gesamte Ablauf und die Verpflichtungen erläutert.
    Im Anschluss daran beginnt die Einzelberatung im Rahmen offener Sprechzeiten.

Wie lange dauert es, bis ich schuldenfrei bin?

  • Sechs Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (nach der sogenannten Wohlverhaltensperiode) wird Ihnen die Restschuldbefreiung erteilt. Dann sind Sie – mit Ausnahme der oben angeführten ausgeschlossenen Forderungen – schuldenfrei.

Kostet die Beratung beim Diakonischen Werk etwas?

  • Unsere Beratung ist für Sie kostenlos.

Entstehen mir durch das Verfahren Kosten?

  • Das Verfahren und der Treuhänder, der das pfändbare und zu verteilende Einkommen einzieht, verursachen Kosten, die vermögenslosen Menschen aber auf Antrag gestundet werden. Ist pfändbares Einkommen vorhanden, werden daraus die Kosten während der Wohlverhaltensperiode beglichen. Sind nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch Kosten offen, können maximal weitere vier Jahre Ratenzahlungen zur Tilgung gefordert werden. Dies aber nur dann, wenn Ihre wirtschaftliche Situation es zulässt. Nach den vier Jahren fallen alle dann noch offenen Kosten endgültig der Staatskasse zur Last.